Geführter Waldspaziergang durch das Eifgental (20.09.2025)
Auf Einladung der Forstbetriebsgemeinschaft Wermelskirchen fand am 20.09.2025 ein Waldspaziergang unter kundiger Führung von Förster Louis Altinkamis statt, um Chancen und Notwendigkeiten einer Waldwirtschaft unter Berücksichtigung des Naturschutzes zu erkunden. Robert Schmitz von der Gemeinschaft wies auf die 630 Hektar große Waldfläche der Stadt Wermelskirchen hin, die durch Erbrecht bedingt zu einem großen Teil in den Händen einzelner Waldeigentümer liegt.
Der erste Haltepunkt war an einer Rot-Eiche, eine aus Nordamerika eingeführte Eichenart, die in Konkurrenz zur heimischen Eiche steht. „Die Roteiche ist in Deutschland Baum des Jahres 2025. Die Wahl zum deutschen „Baum des Jahres 2025“ sorgte für Kritik unter Naturschützern, denn die Amerikanische Roteiche wird in Teilen Europas mitunter zu den invasiven Neophyten gezählt. Die Roteiche schädigt nach Ansicht mancher Autoren die Natur durch eine Reduktion der Artenvielfalt nachhaltig. Der ökologische Schaden sei größer als ihr Nutzen.“ (Wikipedia)
In der Tat ist die Wuchsleistung der Roteiche größer als die der heimischen Art. Diese hat ein langsameres Wachstum und benötigt viel Licht, welches ihr durch die konkurrierende Art genommen wird. Das trifft grundsätzlich auf alle Baumbestände zu. Die in Nachbarschaft stehende Roteiche und heimische Eiche an unserem Standort, die sich beide gut entfalten konnten, dürften sich zeitverschoben entwickelt haben, so dass die Konkurrenz nicht zum Tragen kam. Wolle man einen Wald mit großer Artenvielfalt, müsse man die Konkurrenzen um das Licht beachten und jeweils entscheiden, welche Baumart gefördert und welche gefällt werden solle, so der Förster.
Bei dem nächsten Standort war eine Buche mit Zwieselwuchs zu erkennen, deren Zwieselgeäst durch gegensätzlichen Wuchsdruck bereits abgesprengt worden war. Dadurch könne eine benachbarte Buche mehr Licht gewinnen und eventuell länger überdauern. Im Fall einer abgestorbenen Buche im Hangbereich war der Lichtvorteil für den Nachbarbaum jetzt deutlich erkennbar. Allerdings war dieser auch schon durch Pilzbefall gekennzeichnet. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht müsse diese vermutlich eher gefällt werden als der abgestorbene Baum, der als Totbaum noch eine ökologische Funktion übernehmen könne, so der Förster.










